Allgemeine Mandatsbedingungen
Für die Mandatsbearbeitung der Rechtsanwälte gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen:
1. Gegenstand der Tätigkeit; Gebührenhinweis
Der Gegenstand des Mandats und die zur Bearbeitung gewünschten Tätigkeiten der Rechtsanwälte werden zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten gesondert vereinbart. Die im Rahmen der Mandatsbearbeitung zu leistende Rechtsberatung der Rechtsanwälte bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sie umfasst keine steuerrechtliche Beratung. Etwaige steuerliche Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z. B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuer¬berater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Veranlassung klären zu lassen und etwaige Gestaltungsanforderungen den Rechtsanwälten mitzuteilen. Sofern die Rechtssache ausländisches Recht berührt, weisen die Rechtsanwälte hierauf rechtzeitig hin.
Die Rechtsanwälte sind berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichten sich die Rechtsanwälte, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.
Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert oder nach einer getroffenen Vergütungsvereinbarung.
2. Pflichten der Rechtsanwälte
a) Rechtliche Prüfung
Die Rechtsanwälte werden die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.
b) Verschwiegenheit
Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht den Rechtsanwälten grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat dürfen sich die Rechtsanwälte gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur äußern, wenn der Mandant die Rechtsanwälte vorher von ihrer Schweigepflicht entbunden hat. Mitarbeiter, Praktikanten und Dritte, die zur Bearbeitung des Mandats einbezogen werden, müssen eine Verschwiegenheitserklärung abgeben.
c) Verwahrung von Geldern
Für den Mandanten eingehende Gelder werden die Rechtsanwälte treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 7 – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.
d) Datenschutz
Die Rechtsanwälte werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.
Wir verwenden digitale Medien, um zu diktieren bzw. Mandantenbesprechungen/Telefonate aufzuzeichnen. Dabei wird auch das Gespräch dokumentiert. Hierfür erteilt der Mandant sein ausdrückliches Einverständnis am Ende dieser Mandatsbedingungen. Sollte er dies nicht tun, so werden die Gespräche nicht aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich für unsere Kanzlei und ausschließlich für eine sorgfältige Mandatsbearbeitung verwendet.
3. Obliegenheiten des Mandanten
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:
a) Umfassende Information
Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.
b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung
Der Mandant wird die Rechtsanwälte unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.
c) Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte
Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
d) Rechtsschutzversicherung
Soweit die Rechtsanwälte auch beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, werden diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
4. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten
a) Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Steenberg Rechtsanwälte
Jan Gregor Steenberg
Hachelallee 88, 75179 Pforzheim, Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: 07231-1331993-0
Fax: 07231-1331993-9
Der Datenschutzbeauftragte von Steenberg Rechtsanwälten ist
Kurzweg und Kollegen UG (hb) & Co. KG
Flughafenstraße 52A, 22335 Hamburg, Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: 040-46775688
b) Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie uns mandatieren, erheben wir folgende Informationen:
- Anrede, Vorname, Nachname,
- eine gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
- Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandats notwendig sind
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
- um Sie als unseren Mandanten identifizieren zu können;
- um Sie angemessen anwaltlich beraten und vertreten zu können;
- zur Korrespondenz mit Ihnen;
- zur Rechnungsstellung;
- zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mandats und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mandatsvertrag erforderlich.
Die für die Mandatierung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Anwälte (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
c) Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Mandatsverhältnissen mit Ihnen erforderlich
ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte) sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen.
d) Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur
Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht
die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
e) Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an [email protected].
5. Unterrichtung des Mandanten per Fax
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusenden. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
6. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden. Im Übrigen gilt Ziff. 5 entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten mit. Von Seiten des Rechtsanwalts wird auch ein pgp-Schlüssel angeboten, welcher auf der Homepage: www.kanzlei-steenberg.de heruntergeladen werden kann.
7. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung
Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwälte einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwälte zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Rechtsanwälte hiermit an diese ab. Diese nehmen die Abtretung an. Die Rechtsanwälte dürfen eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen. Sollte der Mandant Ansprüche auf Kostenerstattung gegenüber der Staatskasse erlangen, tritt er diese in Höhe der gesetzlichen Vergütung gem. § 43 RVG an den Rechtsanwalt ab. Der Rechtsanwalt wird ermächtigt, im Namen des Auftraggebers diese Abtretung der Staatskasse bekanntzumachen.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
8. Aktenaufbewahrung und Vernichtung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 2 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwälte vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.
9. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate
Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.
10. Hinweise gem. § 49 b Abs. 5 BRAO
☐ Der Rechtsanwalt hat mich vor Annahme des Mandates gem. § 49 b Abs. 5 BRAO darüber belehrt, dass in der vorbenannten Angelegenheit weder Betragsrahmen - noch Festgebühren der anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde gelegt werden, die Vergütung vielmehr nach einem Gegenstandswert zu berechnen ist.
☐ Der Rechtsanwalt hat mich darüber belehrt, dass in der vorliegenden Angelegenheit Betragsrahmen bzw. Festgebühren der anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde gelegt werden.
☒ Ich habe mit den Rechtsanwälten eine eigenständig Vergütungsvereinbarung geschlossen.
11. Haftungsbegrenzung
a) Die Haftung der Rechtsanwälte für einen Schaden, der aus einer oder – bei einheitlicher Schadensfolge – aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf einen Betrag iHv. € 1.000.000,– begrenzt. Die Beschränkung bezieht sich allein auf einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt insoweit unberührt.
b) Die Haftungsbeschränkung hat Gültigkeit von Beginn des Auftragsverhältnisses an, wirkt insoweit also auf den Zeitpunkt der Auftragsübernahme zurück. Die Rechtsanwälte versichern, dass im Zeitpunkt der Zeichnung dieser Vereinbarung entstandene Haftungsansprüche nicht bekannt sind.
c) Die Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des zwischen den Rechtsanwälten und des Mandanten bestehenden Rechtsverhältnisses fallen. § 334 BGB wird nicht abbedungen.
d) Die Rechtsanwälte haben auf die Möglichkeit hingewiesen, zur Absicherung von Schäden anlässlich des Auftrags eine Einzelhaftpflichtversicherung abzuschließen, insbesondere um ein hier eventuell nicht abgedecktes Risiko abzusichern.
12. Schlussbestimmung
Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einer Bedingung berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.